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Der mündige Bauherr und die neue Hessische Bauordnung (HBO), Gesetze usw.: |
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Es hat sich viel getan und geändert, in Sachen Neu-An-Umbauen, Renovieren!
Oder: Bürger, Politiker und die Selbstverantwortung.
Wesentlich mehr Freiheiten, aber auch mehr Pflichten und Verantwortung für den mündigen
Bauherrn, auch bei Vergabe an Fertighausfirmen oder Generalunternehmer.
Mündig heißt: Selbstverantwortung und, wo es um Ihr Geld geht, hört die Vollmacht
Ihrer Partner auf.
Das heißt auch sich kümmern, kontrollieren und nachfragen, auch bei Leuten Ihres Vertrauens und/
oder gerade da.
Wer sich kümmert oder kümmern lässt, bringt auch Eigenleistung und spart Geld und Zeit.
Sparen Sie Kosten, riskieren Sie keinen Baustopp, sichern Sie Termine, Qualität und Bedarf.
Gefragt sind wieder gründliche Ausbildung und Kenntnisse in Planung und Baupraxis. Und - gesunder
Menschenverstand.
Täglich heißt es:
- Das hat uns unser Planer aber nicht gesagt.
- Darauf hat uns die Fertighausfirma aber nicht hingewiesen.
- Das hätte doch der Immobilienmakler auch wissen müssen.
- Wir dachten, wir hätten einen Festpreis, jetzt gibt es laufend neue Kosten.
- Wir dachten, wir bräuchten uns um nichts zu kümmern, und jetzt kommen laufend Fragen.
- Wir dachten, wir hätten nur einen Ansprechpartner und jetzt müssen wir mit vielen reden.
- Wir dachten, wir hätten nur einen Vertragspartner und jetzt haben wir schon 3 beim Keller.
Hätten wir das alles bloß schon früher gewusst!!
Gibt es günstige Alternativen?
Ja, die gibt es! Zum Beispiel den vollkommen unabhängigen Betreuer als Berater.
- Er vertritt Ihre ganz persönlichen, langfristigen Werte um die es geht, gegenüber Architekt, Hausfirma, etc. (siehe auch Rubrik Bauwillige, Entscheidung die vier Möglichkeiten).
- Er gibt Informationsmöglichkeiten, unabhängige, partnerschaftliche.
- Auch nützliche Tipps zum Internet und zur Selbstinformation.
- Und Hilfe zur Selbsthilfe = Kosteneinsparung. Sie sollten alle Informationen zuhause selbst nachlesen können.
Was ist überhaupt die Hessische Bauordnung (HBO)?
Die HBO umfasst 6 Teile, sowie Anlage 1+2. Insgesamt sind dies 82 Paragraphen + Anlagen.
1. Teil, § 01 - 03, Allgemeine Vorschriften,
2. Teil, § 04 - 08, Grundstück und Bebauung.
3. Teil, § 09 - 46, Bauliche Anlagen, mit 7 Unterabschnitten.
4. Teil, § 47 - 51, Die am Bau Beteiligten.
5. Teil, § 52 - 76, Bauaufsichtsbehörde u. Verwaltungsverfahren, mit 5 Unterabschnitten.
6. Teil, § 77 - 82, Übergangs- u. Schlußvorschriften
Anlage 1, Bauteil- u. Baustoffanforderungen.
Anlage 2, Baugenehmigungsfreie Vorhaben § 55.
Die HBO regelt z.B. die Fragen: Was ist überhaupt genehmigungspflichtig?
Welche Genehmigungsverfahren gibt es? Z.B. das weit verbreitete "Vereinfachte Verfahren".
Das "Erklärungsblatt" zum Bauantrag regelt die Festlegung des Genehmigungsverfahrens. Des
weiteren gilt der Bauvorlagenerlass, für Bauvorlagen und Formblätter. Es gibt vielfältige
Unterschiede zwischen alter und neuer Hess. Bauordnung (HBO 2001/2002).
Auch sollte der Bauherr wissen, dass es folgendes gibt, damit er fragen kann:
- Für bautechnische Nachweise wie Statik, Wärmeschutz, Brandschutz gibt es eine
Nachweisberechtigtenverordnung und eine Prüfungsverordnung für diese Nachweise.
- Abrechnung der Prüfstatik über eine Bewertungs-u. Verrechnungsstelle.
- Die Honorarordnung für Architekten u. Ingenieure (HOAI). Sie regelt Leistungsumfang und Honorar.
- Satzungen der Kommune, Abwasser, Wasser, Straße, usw.
- Die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) für Verträge und Aufmaß mit Firmen.
- Das Verwaltungskostenverzeichnis, für Gebügren der Behörden u. öffentl. Stellen, auch Lagepläne usw.
- Die Baustellenverordnung (BstVO) für Sicherheit - und Gesundheitsschutz auf Baustellen.
- Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften, z.B. BauBG.
- Die Bauabzugssteuer/ Eine Fertigstellungsbescheinigung für die ausführenden Firmen.
- Baubegleitende Qualitätssicherung, event. mit Hauszertifikat /Fertigstellungsbescheinigung für die Firmen.
Dies ist nur einkleiner Auszug, was ein Bauherr wissen sollte. Man kann dies alles natürlich auch bequem
im Internet nachlesen.
- Rechtzeitige Vorlage der Anzeigen u. Mitteilungen an die Bauaufsicht sind unbedingt zu
beachten, da dies den Baubeginn bis hin zur Fertigstellung beeinflusst.
- Auch ist hierzu die rechtzeitige Auswahl und Beauftragung von Beteiligten erforderlich:
Bauantragstellung:
- Entwurfsverfasser (Entwurfsverfasser nach § 49 HBO).
- Bauvorlageberechtigte Person (nach § 49 HBO)
Bei der Baubeginnanzeige (§ 55 HBO):
- Erklärung der Bauherrschaft (Bauherr nach § 48 HBO).
- Bestätigung des Bauleiters, (Bauleiter nach § 51 HBO)
- Bekanntgabe der ausführenden Unternehmen. (Unternehmen nach § 50 HBO).
- Wichtig: (Abbrucharbeiten in Selbsthilfe sind unzulässig)
Die Bescheinigungen Brandschutz, Standsicherheit, Wärmeschutz sollten für den Einzelfall genau abgeklärt werden,
bevor hier falsche Schlussfolgerungen über deren Erfordernis gezogen werden. Nachweis der amtlichen Absteckung
bis zur späteren Gebäudeeinmessung. Dies sollte man schon bei den Lageplänen bedenken.
- auch der Bezirksschornsteinfegermeister sollte gefragt werden.
Anzeige der Rohbaufertigstellung (§ 74 HBO) erfordert erneut Bescheinigungen. Anzeige über abschließende Fertigstellung.
Wichtig ist hier die u. a. die Bescheinigung über die Bauüberwachung gem. § 73 HBO.
Sie wünschen - und - Sie entscheiden!
Wir haben das Handwerkszeug, die Experten und Instrumente für Ihren Bauwunsch. Wir helfen Ihnen. Wir
zeigen nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile, Risiken und Fallstricke, in ehrlicher Weise.
Denn: Es werden hier sehr sensible Gefühle und Werte der Menschen behandelt.
"Wunscherfüllung, Lebensverbesserung, Finanzhaushalt, Wohnen, Werte-Erhaltung, Werte-Steigerung".
Andere suchen Zielgruppen und wollen verkaufen! Manche werden dann nicht mehr gesehen!
Wir sehen den Menschen, hören zu, betrachten, denken, analysieren, berechnen, beraten, planen, finden die Lösung, kümmern uns.
Gesamt-Vorteil: Ganzheitlich abgestimmte Betrachtungen und Lösungen. Kein Stückwerk!
Und - Kosten für Sie nur bei Bedarf, entsprechend den tatsächlichen Kosten, gegliedert nach der HOAI. Oder auf
Zeithonorar. Nicht irgend etwas Pauschales!
lebe: gut und lange - Glück- Genießen - Gesundheit - no aging - Geld - Vorsorge - Risikoabdeckung - Werteschutz
wohne: gut und gesund - preisgünstig - schön - komfortabel und stilvoll - ruhig - behaglich - sicher und geborgen
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